PCR-Tests werden leider nicht mehr angeboten
PCR-Tests werden leider nicht mehr angeboten, bitte wenden sie sich an ihren Hausarzt
Häufige gestellte Fragen
Im Wesentlichen unterscheidet man PCR-Tests, Antikörper-Tests, und Antigen-Tests. PCR-Tests sind am empfindlichsten brauchen aber relativ betrachtet i.d.R. am längsten (mit Weg ins Labor mind. 24h). Sie weisen z. B. in Nasen-Rachenabstrichen genetisches Material des Virus nach, werden durch Arzt oder Gesundheitsamt durchgeführt und sind zur Diagnose geeignet. Antikörper-Tests weisen im Blut einen Teil der Immunreaktion auf eine aktive oder vergangene Infektion nach, sind in Form von Schnelltests oder Selbst-Tests zum Einschicken an ein Labor verfügbar (z. B. „Aproof“) und geben vor allem Hinweise darauf, ob man bereits erkrankt gewesen ist. Antigen-Tests (oder „PoC“ = Point of Care-Tests) weisen Eiweißbruchstücke von Sars-CoV-2 aus Abstrichen innerhalb von ca. 15 min. nach und geben Hinweise darauf, ob man akut ansteckend ist.
Seit mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes Minister Spahn Schnelltests auf Sars-CoV-2 vom sogenannten „Arztvorbehalt“ ausgenommen hat, darf jeder die Tests anwenden, der die Voraussetzungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für diese Tests erfüllt. Die Voraussetzungen werden auf Länderebene geregelt, bestehen aber vor allem in einer entsprechenden Schulung, die i.d.R. durch approbierte Ärzte durchgeführt wird.
Eindeutig weniger zuverlässig als ein PCR-Test. Vereinfacht gesagt übersehen Corona-Schnelltests etwa 1 von 10 Infizierten (man spricht von „falsch negativem“ Ergebnis) und in etwa 1 von 100 Fällen zeigen sie ein positives Testergebnis an, obwohl der Getestete gar nicht mit Sars-CoV-2 infiziert ist („falsch positiv“). Man erklärt sich „falsch negative“ Testergebnisse so, dass die Tests erst ab einer bestimmten Mindestmenge an Virus funktionieren. Kurz nach der Ansteckung ist für einen Schnelltest noch nicht genug Virus auf den Schleimhäuten nachweisbar, und wenn die Krankheit gerade abklingt nicht mehr genug.
Es dürfen nur asymptomatische Patienten getestet werden, d.h. wer typische Symptome einer Sars-CoV-2-Infektion hat wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geschmacksverlust etc. darf in der Apotheke nicht mit einem Corona-Schnelltest getestet werden, sondern sollte sich dazu an seinen Hausarzt wenden.
Eine Infektion mit Sars-CoV-2 / die Erkrankung COVID-19 ist nach Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Ein Schnelltestergebnis ist zwar nicht gleichzusetzen mit einer Diagnose, trotzdem sind wir verpflichtet, ein positives Testergebnis an das Gesundheitsamt zu melden, das sich dann zum weiteren Vorgehen mit dem Getesteten in Verbindung setzt.
Die Durchführung kostet 10 €, man erhält sein Ergebnis als E-Mail zum Abruf, in Ausnahmen auch schriftlich. Ein Corona-Schnelltest aus der Apotheke wird nicht von Krankenkassen erstattet.
In der Regel dauert es maximal 30 Minuten bis nach Vorgespräch, Abstrich und der Testdurchführung das Ergebnis vorliegt.
Nein. Aufgrund des unplanbaren Interesses an Schnelltests aus der Apotheke können wir Corona-Schnelltests ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe anbieten. Termine können vorzugsweise online gebucht werden, alternativ können sie die Rufnummer 02231-91598797 für die telefonische Terminvereinbarung nutzen.
Richtig ist, dass desinfizierende Mundspüllösungen z.B. mit PVP-Iod, Octenidin ec. die Virusmenge auf den Schleimhäuten reduzieren können, weshalb man bitte nicht kurz vor der Schnelltest-Durchführung "viruzid Gurgeln" oder "viruzide Nasensprays" anwenden sollte (mehr Informationen hier: https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2020_12_02_Empfehlung-viruzides-gurgeln-nasenspray.pdf). Das Gerücht, dass Cola einen Schnelltest verfälschen könnte, ist Unsinn.